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   OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98   

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https://dejure.org/1999,8143
OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98 (https://dejure.org/1999,8143)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04.06.1999 - 3 L 273/98 (https://dejure.org/1999,8143)
OVG Mecklenburg-Vorpommern, Entscheidung vom 04. Juni 1999 - 3 L 273/98 (https://dejure.org/1999,8143)
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    Pharmazeutische Zentren, Apotheken, Treuhandanstalt, Gewinnabführung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (10)

  • BVerwG, 12.02.1997 - 7 C 49.96

    Treuhandanstalt - Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderaufgaben -

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Ob diese Rechtsposition dem unbeschränkten Volleigentum entspricht, ist offengeblieben (BVerwG, Urteil vom 12.02.1997 - 7 C 49/96 -, VIZ 1997, 289 ; Urteil vom 24.10.1996 - 7 C 26/95 -, VIZ 1997, 289 ).

    Sie berührt damit auch nicht - anders als die Restitution des Apothekenunternehmens (BVerwG, Urteil vom 12.02.1997, aaO.) - die Durchführung des gesetzlich angeordneten Privatisierungsauftrages.

  • BVerwG, 06.12.1988 - 9 C 40.87

    Klageerhebung - Wirksamkeit der Klageerhebung - Urheberschaft der Klage

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Trotz fehlender Unterzeichnung des am 03.05.1999 übersandten Schriftsatzes geht der Senat aufgrund besonderer und aussagekräftiger Umstände von der Urheberschaft des Prozeßbevollmächtigten der Klägerin sowie von dessen Willen aus, die Berufungsbegründungsschrift noch am 03.05.1999 bei Gericht einzureichen (vgl. BVerwG, Urteil vom 06.12.1988 - BVerwG 9 C 40.87 -, BVerwGE 81, 32 ff. [33]).
  • BGH, 02.11.1988 - IVb ZR 102/87

    Bereicherungsrechtliche Rückabwicklung der Versicherungsleistung eines

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Diese richtet sich nach den Vorstellungen der Beteiligten, wenn sie übereinstimmen (vgl. näher BGH, Urteil vom 10.03.1993 - XII 7 R 253/91 -, NJW 1993, 1578 , Urteil vom 02.11.1988 - IV VI ZR 102/87 -, NJW 1989, 900 ).
  • BGH, 04.11.1994 - LwZR 12/93

    Landkreise in den neuen Bundesländern sind nicht Rechtsnachfolger der Räte der

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Die neugebildeten Landkreise waren nicht (Gesamt-)Rechtsnachfolger und nicht Funktionsnachfolger der staatlichen Räte der Kreise (BGH, Urteil vom 04.11.1994 - LwZR 12/93 -, BGHZ 127, 285 ff.).
  • BGH, 10.03.1993 - XII ZR 253/91

    Rückzahlungsanspruch des Kaskoversicherers gegen Leasingsnehmer bei fingiertem

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Diese richtet sich nach den Vorstellungen der Beteiligten, wenn sie übereinstimmen (vgl. näher BGH, Urteil vom 10.03.1993 - XII 7 R 253/91 -, NJW 1993, 1578 , Urteil vom 02.11.1988 - IV VI ZR 102/87 -, NJW 1989, 900 ).
  • BVerfG, 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91

    Zur willkürlichen Auslegung des Zweckentfremdungsverbots im Mietrecht

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Dabei war zu beachten, daß den gesetzlichen Bestimmungen kein Sinn beigemessen werden darf, den der Gesetzgeber offensichtlich nicht hat verwirklichen wollen, den er nicht ausgedrückt hat und den das Gesetz auch nicht im Verlaufe einer Rechtsentwicklung aufgrund gewandelter Anschauungen erhalten hat (BVerfG, Beschluß vom 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91 - BVerfGE 86, 59 ff., 64; BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - BVerwG VII C 43.67 -, BVerwGE 37, 253 ff., 257).
  • BVerwG, 30.06.1998 - 9 C 6.98

    Verwaltungsprozeßrecht; Asylverfahrensrecht - Berufungsbegründung im

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Die Klägerin hat ferner hinreichend deutlich auf ihr Vorbringen im Berufungszulassungsverfahren, insbesondere auf den Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO , Bezug genommen; dieses Vorbringen erfüllt hier bereits die Anforderungen an eine Berufungsbegründung (vgl. zu den Anforderungen im einzelnen BVerwG, Urteil vom 30.06.1998 - 9 C 6.98 - AuAS 1998, 249 [251]).
  • BVerwG, 24.10.1996 - 7 C 26.95

    Offene Vermögensfragen - Klagebefugnis der Treuhandanstalt gegen

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Ob diese Rechtsposition dem unbeschränkten Volleigentum entspricht, ist offengeblieben (BVerwG, Urteil vom 12.02.1997 - 7 C 49/96 -, VIZ 1997, 289 ; Urteil vom 24.10.1996 - 7 C 26/95 -, VIZ 1997, 289 ).
  • BVerwG, 19.02.1971 - VII C 43.67

    Umfang des Rückwirkungsverbots - Berichtigung eines Versehens in einer

    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Dabei war zu beachten, daß den gesetzlichen Bestimmungen kein Sinn beigemessen werden darf, den der Gesetzgeber offensichtlich nicht hat verwirklichen wollen, den er nicht ausgedrückt hat und den das Gesetz auch nicht im Verlaufe einer Rechtsentwicklung aufgrund gewandelter Anschauungen erhalten hat (BVerfG, Beschluß vom 07.04.1992 - 1 BvR 1772/91 - BVerfGE 86, 59 ff., 64; BVerwG, Urteil vom 19.02.1971 - BVerwG VII C 43.67 -, BVerwGE 37, 253 ff., 257).
  • OVG Sachsen, 08.12.1998 - 3 S 680/98
    Auszug aus OVG Mecklenburg-Vorpommern, 04.06.1999 - 3 L 273/98
    Dieser, u. a. vom OVG Bautzen vertretenen Auffassung (vgl. OVG Bautzen, Urteil vom 08.12.1998 - 3 S 680/98 -) steht bereits das Fehlen einer dahingehenden Vorstellung der Beteiligten entgegen.
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